Allgemeine Geschäftsbedingungen der GLI Business Solutions GmbH
A. Allgemeine Bedingungen
- Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der zwischen der GLI Business Solutions GmbH und dem Kunden geschlossenen Verträge. Es gilt die beim jeweiligen Vertragsschluss gültige Fassung dieser Bedingungen.
1.2. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GLI Business Solutions ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn GLI Business Solutions in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Leistung an den Kunden vorbehaltlos erbringt.
1.3. GLI Business Solutions kann diese Bedingungen ändern, indem sie dem Kunden die Änderungen im Einzelnen mitteilt. Die Änderungen werden binnen zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam, wenn der Kunde nicht widerspricht. Im Fall des Widerspruchs des Kunden werden die Änderungen ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem das Vertragsverhältnis durch eine zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung durch GLI Business Solutions ausgesprochene ordentliche Kündigung beendet worden wäre. In diesem Fall kann der Kunden das Vertragsverhältnis außerordentlich zu dem Zeitpunkt kündigen, zudem die Änderungen infolge des Widerspruchs wirksam werden würden. Die Zweimonatsfrist läuft nur, wenn der Kunde in der Änderungsmitteilung auf die Folgen seines Schweigens, sein Widerspruchs- und Kündigungsrecht hingewiesen wurde. - Angebot, Vertragsschluss
2.1. Angebote von GLI Business Solutions sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen – unverbindlich.
2.2. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von GLI Business Solutions nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende mündliche Abreden zu treffen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantien.
2.3. Der Umfang der von GLI Business Solutions zu erbringenden Leistungen wird allein durch die schriftlichen Verträge festgelegt. Soweit abgeschlossen, gelten in nachstehender Reihenfolge die Vertriebspartnervereinbarung, die Einzellizenzbedingungen für Lizenzprodukte der GLI Business Solutions, die Einzellizenzbedingungen für Lizenzprodukte der Microsoft Deutschland GmbH oder der Microsoft Corp. Redmond /USA, die Bedingungen für Softwarepflege- und Unterstützungsleistungen und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Lieferbedingungen
3.1. Erfüllungsort ist der Sitz von GLI Business Solutions. Die Lieferungen erfolgen ab Lager.
3.2. Die von GLI Business Solutions angegebenen Lieferdaten sind Circa-Angaben nach der Einschätzung von GLI Business Solutions. Als solche sind sie stets unverbindlich, es sei denn, etwas Anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen wegen unwesentlicher, den Gebrauch nicht besonders beeinträchtigender Mängel abzulehnen. Für den Fall, dass der Kunde seine Annahmepflicht oder eine andere Mitwirkungspflicht verletzt, ist GLI Business Solutions berechtigt, den hieraus entstandenen Schaden einschließlich zusätzlicher Aufwendungen vom Kunden zu verlangen. In diesem Fall geht das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung auf den Kunden über.
3.4. Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von GLI Business Solutions eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB. - Preise, Zahlungsbedingungen, Abtretung
4.1. Die Preise von GLI Business Solutions sind Nettopreise. Eventuelle Liefer- und Versandkosten,
Umsatzsteuer sowie alle Unterstützungsleistungen, insbesondere die Installationsplanung, die Installation der Software, die Einweisung, die Einsatzvorbereitung oder sonstige Beratung sind nicht einbezogen und werden gesondert nach Aufwand vergütet.
4.2. Soweit Leistungen nach Aufwand vergütet werden, richten sich die Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den bei GLI Business Solutions jeweils gültigen Sätzen.
4.3. Die Preise sind jeweils unmittelbar nach Erhalt der Waren oder Erbringung der Leistung fällig und nach Rechnungszugang sofort ohne Abzug zu bezahlen.
4.4. Die Zahlung hat durch Überweisung an GLI Business Solutions zu erfolgen. GLI Business Solutions ist nicht verpflichtet, eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel zu akzeptieren. In jedem Fall erfolgt die Hingabe des Schecks oder Wechsels lediglich erfüllungshalber. Die Hingabe führt nicht zu einer Stundung der Forderung. Die mit der Verwertung eines Schecks oder Wechsels verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.5. Kommt der Kunde mit irgendeiner Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, durch welche die Vermögenslage des Kunden nachhaltig verschlechtert bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird, werden damit zugleich alle sonstigen Forderungen von GLI Business Solutions gegenüber dem Kunden fällig. GLI Business Solutions ist in diesem Fall berechtigt, von den Softwareverträgen zurückzutreten und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
4.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von GLI Business Solutions anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.7. Die Rechte und Pflichten aus den mit GLI Business Solutions geschlossenen Verträgen können vom Kunden nicht ohne Einwilligung von GLI Business Solutions auf einen Dritten übertragen werden.
4.8. Sofern eine ohne Zustimmung von GLI Business Solutions vorgenommene Abtretung
gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von GLI Business Solutions, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden als Altgläubiger aufzurechnen, nicht berührt. - Mitwirkung des Kunden
5.1. Die Implementierung und Nutzung der Software erfordert die Mitwirkung beider Parteien. Deshalb hat der Kunde GLI Business Solutions bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen, soweit dies aus Sicht von GLI Business Solutions erforderlich ist. Insbesondere hat der Kunde GLI Business Solutions auf deren Wunsch jederzeit die hierzu erforderlichen Informationen zu liefern sowie Zugang zur Software, Dokumentation und zu anderen Materialien sowie zu allen Stellen, an denen sich die von GLI Business Solutions installierte Software befindet, zu gewähren.
5.2. Beide Parteien benennen einen Ansprechpartner, der für alle maßgeblichen Fragen und Entscheidungen verantwortlich ist.
5.3. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software – ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. - Haftung von GLI Business Solution
6.1. GLI Business Solutions haftet für fahrlässiges Verhalten entsprechend ihrer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Abschrift der Versicherungsbedingungen stellt GLI Business Solutions dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
6.2. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von GLI Business Solutions. Wünscht der Kunde eine weitergehende Haftung als in Ziff. 6.1 genannt, hat der Kunde die für eine Absicherung dieses zusätzlichen Risikos anfallenden Kosten zu tragen. Hierzu teilt der Kunde GLI Business Solutions den Umfang des zusätzlichen Sicherungsbedürfnisses mit. GLI Business Solutions wird sodann bei seinem Betriebshaftpflichtversicherer ein Angebot für den zusätzlichen Versicherungsschutz einholen und dem Kunden die hierfür anfallenden Kosten mitteilen. Ist der Kunde mit diesen Zusatzkosten einverstanden, wird GLI Business Solutions unverzüglich den zusätzlichen Versicherungsschutz herbeiführen. Die Haftungserweiterung zu Ziff. 6.1 wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem auch der zusätzliche Versicherungsschutz beginnt. Die Haftungserweiterung endet dementsprechend in dem Zeitpunkt, zu dem auch der zusätzliche Versicherungsschutz entfällt. - Haftung für Sach- und Rechtsmängel
7.1. Die Sachmängelhaftung für Leistungen von GLI Business Solutions richtet sich, soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit.
7.3. Dem Kunden ist bekannt, dass das Funktionieren einer Software von einer Vielzahl von Faktoren abhängt, da es sich um ein sehr komplexes Produkt handelt. GLI Business Solution übernimmt deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der Software gemäß der dem Kunde überlassenen Leistungsbeschreibung. Insbesondere leistet GLI Business Solutions keine Gewähr dafür, dass die Software den betrieblichen Besonderheiten des Kunden entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich von der Tauglichkeit der bestellten Leistung für seine Anwendungszwecke zu überzeugen.
7.4. Hat der Kunde selbst oder durch einen Dritten Änderungen an der Software vornehmen lassen, kann er sich auf einen Mangel der Software nicht berufen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass die Änderungen nicht zur Mangelhaftigkeit der Software geführt haben.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Software unmittelbar nach Übergabe und vor deren Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und insbesondere auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration zu testen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Kunde GLI Business Solutions unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, jeweils unter beschreibender Bezeichnung des Mangels und dem Zeitpunkt der Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Anzeigepflicht nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig nach, gilt die Leistung als vom Kunden genehmigt.
7.6. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Haftung. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
7.7. Der vorstehende Absatz gilt auch, wenn GLI Business Solutions Produkte unkörperlich zum Download zur Verfügung stellt. Die Frist zur Anzeige offensichtlicher Mängel endet spätestens 12 Wochen nach Bereitstellung des jeweiligen Produkts im Internet seitens GLI Business Solution zum Download.
7.8. Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von GLI Business Solution innerhalb der Mängelhaftungsfrist von einem Jahr beginnend mit der Ablieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Wahl von GLI Business Solutions durch die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung).
Die Mängelbeseitigung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur
unerheblich, so ist GLI Business Solutions berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen ihrer Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben. Der Kunde unterstützt GLI Business Solutions bei der Mängelbeseitigung und stellt insbesondere alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
7.9. Im Falle der Ersatzlieferung ist GLI Business Solutions auch zur Lieferung einer neuen Programmversion mit mindestens gleichwertigem Funktionsumfang berechtigt, es sei denn dies ist für den Anwender unzumutbar, etwa im Fall des Erfordernisses eines anderen Betriebssystems oder leistungsfähigerer Hardware. Eine erneute Einarbeitung des Kunden in eine gegebenenfalls geänderte Programmstruktur oder Anwenderführung begründet grundsätzlich keine Unzumutbarkeit.
7.10. Sofern die Software zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung an GLI Business Solutions zurückzugeben ist, treffen den Kunden die hierfür anfallenden Transportkosten.
7.11. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Anwender nach seiner Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen. Die beiden letztgenannten Ansprüche regeln sich nach Ziff. 6 dieser Bedingungen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz nicht aus.
7.12. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn GLI Business Solutions hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von GLI Business Solutions verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
7.13. Stellt sich heraus, dass vom Anwender angeforderte und von GLI Business Solutions erbrachte
Leistungen nicht infolge einer Pflichtverletzung von GLI Business Solutions erforderlich wurden, so hat der Kunde diese Leistungen zu vergüten und die GLI Business Solutions entstandenen Kosten zu erstatten.
7.14. Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – 12 Monate. Die Frist beginnt mit Lieferung des Hotfixes, Servicepacks oder der neuen Programmversion zu laufen. - Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1. Wenn und soweit ein Dritter gegen den Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts („Schutzrechte“) durch eine von GLI Business Solutions entwickelte und/oder erbrachte Leistung geltend macht, haftet GLI Business Solutions, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, wie folgt:
a) GLI Business Solutions wird nach eigener Wahl auf eigene Kosten entweder ein Nutzungsrecht für die entwickelte und/oder erbrachte Leistung erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht mehr verletzt wird oder die Leistung austauschen, wenn die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wenn und soweit GLI Business Solutions dem Kunden durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht endgültig das vertraglich geschuldete Nutzungsrecht einräumen kann, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
b) GLI Business Solutions ist nur dann zu vorgenannten Maßnahmen verpflichtet, wenn der Kunde GLI Business Solutions die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich und unter bezeichnender Beschreibung der Verletzung anzeigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Kunde GLI Business Solutions alle Entscheidungsbefugnisse über die Rechtsverteidigung und die Durchführung von Vergleichsverhandlungen uneingeschränkt einräumt. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
8.2. Ansprüche des Kunden nach Ziff. 8.1 sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Kunde die
Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn und soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von GLI Business Solutions nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung vom Kunden verändert oder
zusammen mit nicht von GLI Business Solutions erbrachten Leistungen eingesetzt wird.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, GLI Business Solutions nach besten Kräften bei der Verteidigung gegen die Schutzrechtsverletzung zu unterstützen. Der Kunde wird GLI Business Solutions von Schutzrechtsberührungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software von GLI Business Solutions unverzüglich in Kenntnis zu setzen und GLI Business Solutions auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen.
8.4. Umgekehrt stellt der Kunde GLI Business Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber GLI Business Solutions wegen einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts geltend machen, wenn die Verletzung aus einer ausdrücklichen Anweisung des Kunden gegenüber GLI Business Solutions resultiert oder der Kunde die Leistung verändert oder in ein System eines Dritten integriert. - Geheimhaltung
9.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der vorvertraglichen oder vertraglichen Beziehungen wechselseitig erlangten vertraulichen Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten und nur für Zwecke und ihm Rahmen der vertraglichen Beziehungen zu nutzen, sie insbesondere nicht selbst kommerziell oder nichtkommerziell zu verwerten.
9.2. Die Parteien verpflichten sich, auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen die Geheimhaltung bezüglich der erlangten vertraulichen Informationen zu wahren. Dem Kunden werden durch Offenlegung vertraulicher Informationen keine Rechte zur Nutzung dieser Informationen eingeräumt. Jegliche Gewährleistung und Haftung für die vertraglichen Informationen ist ausgeschlossen.
9.3. Es ist den Parteien bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung zu einem Schaden auf Seiten des die Informationen Herausgebenden führen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für jeden Fall eines Verstoßes gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung ausdrücklich vorbehalten. - Datenschutz
10.1. GLI Business Solutions wird die gesetzlichen Datenschutzvorgaben einhalten.
10.2. Erteilt GLI Business Solutions Aufträge an Subunternehmer, so obliegt es GLI Business Solutions, ihre
Pflichten aus diesem Vertrag dem Subunternehmer zu übertragen. Satz 1 gilt insbesondere für Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit. - Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
11.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von GLI Business Solutions anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit GLI Business Solutions geschlossenen Verträgen können vom Kunden nicht ohne Einwilligung von GLI Business Solutions auf einen Dritten übertragen werden.
11.3. Sofern eine ohne Zustimmung von GLI Business Solutions vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von GLI Business Solutions, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden als Altgläubiger aufzurechnen, nicht berührt. - Gerichtsstand
12.1. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten Der Sitz der GLI Business Solutions GmbH (25524 Itzehoe).
B. Besondere Bedingungen für die Softwareüberlassung - Überlassung von Standardsoftware
13.1. Der Kunde erwirbt von GLI Business Solutions die in den Softwareverträgen näher bezeichnete
Standardsoftware („Software“) einschließlich der zugehörigen Anwenderdokumentation in elektronischer oder gedruckter Form („Anwenderdokumentation“) unter den vereinbarten Nutzungsbedingungen.
13.2. Der Quellcode (Source Code) der Software ist nur dann Teil des Vertragsgegenstands, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
13.3. Für die Beschaffenheit der Software ist die Leistungsbeschreibung von GLI Business Solutions
abschließend maßgeblich. Eine davon abweichende Beschaffenheit der Software schuldet GLI Business Solutions nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von GLI Business Solutions sowie deren Angestellten oder Vertriebspartner herleiten, es sei denn, GLI Business Solutions hat die davon abweichende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt - Einräumung eines Nutzungsrechts
14.1. GLI Business Solutions räumt dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die Software auf seiner EDV-Anlage in dem in den Softwareverträgen bezeichneten Umfang zu nutzen. Die Microsoft Lizenzbestimmungen zur Nutzung von Microsoft Dynamics NAV gelten in ihrer jeweils aktuellsten gültigen Fassung entsprechend auch für Lizenzprodukte der GLI Business Solution.
14.2. Von der GLI Business Solutions eingeräumte Nutzungsrechte können nur im Ganzen, zusammen mit sämtlicher Dokumentation und allen vorhandenen Datenträgern, übertragen werden. Der Kunde hat vor der Übertragung die Software und sämtliche Kopien davon von seinen sämtlichen Systemen zu löschen. Eine Übertragung ist nur zulässig, wenn der neue Nutzer die für den Einsatz der Software obligatorischen Verträge mit der GLI Business Solution abschließt und die Software ausschließlich vertragsgemäß nutzt.
14.3. Überlässt GLI Business Solutions dem Kunden im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen (z. B. Patches) oder eine Neuauflage der Software (z. B. Update, Upgrade), die früher überlassene Software ersetzt, unterliegen diese den vorliegenden Bedingungen.
14.4. Stellt GLI Business Solutions eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die früher überlassene Software die Befugnisse des Kunden, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. GLI Business Solutions räumt dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Software nebeneinander genutzt werden dürfen. - Eigentumsvorbehalt
15.1. GLI Business Solutions behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das
Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von GLI Business Solutions in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die jeweils spezifizierten Nutzungsrechte.
15.2. Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für GLI Business Solutions zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an GLI Business Solutions ab. GLI Business Solutions nimmt die Abtretung an.
15.3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware beziehungsweise der
Weiterlizenzierung der Software entstehenden Forderungen an GLI Business Solutions ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen von GLI Business Solutions hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. GLI Business Solutions ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
15.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist GLI Business Solutions berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. GLI Business Solutions ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
15.5. Bei einem Rücknahmerecht der GLI Business Solutions gemäß vorstehendem Absatz ist GLI Business Solutions berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware auf dessen Kosten abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von GLI Business Solution den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
15.6. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
C. Besondere Bedingungen für Anpassungsleistungen - Durchführung von Anpassungen
16.1. Jede der Vertragsparteien benennt für die Dauer des Projekts einen Projektleiter. Die Realisierung des Projektes wird zwischen den Projektleitern abgestimmt. Die jeweiligen Projektleiter sind binnen einer Frist von einer Woche nach Vertragsschluss dem jeweiligen Vertragspartner gegenüber schriftlich zu benennen. Die Projektleiter überprüfen mindestens monatlich gemeinsam den Projektfortschritt.
16.2. Soweit Entscheidungen nicht auf der Ebene der Projektleiter gefällt werden können, werden sie in einem Projektlenkungsausschuss gefällt. Diesem Projektlenkungsausschuss gehört ein Mitglied der Geschäftsleitung beider Seiten oder ein für dieses Verfahren entscheidungsbefugter sonstiger Mitarbeiter der jeweiligen Vertragspartei an. Der Projektlenkungsausschuss tritt jederzeit auf Wunsch eines der Projektleiter zusammen. Abstimmungen können auch telefonisch erfolgen. Alle Beschlüsse sollen schriftlich festgehalten und von den Mitgliedern des Projektlenkungsausschusses unterzeichnet werden.
16.3. Der Kunde kann bis zur Abnahme schriftlich die Änderung der vereinbarten Anforderungen an der Software verlangen. GLI Business Solutions hat die geänderten Leistungen auszuführen, soweit sie ihm im Rahmen seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit nicht unzumutbar sind. Sofern GLI Business Solutions nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang des Änderungsverlangens die Änderung als unzumutbar ablehnt oder eine Prüfung nach dem folgenden Absatz geltend macht, hat GLI Business Solutions die Änderungen durchzuführen.
16.4. Erfordert das Änderungsverlangen von GLI Business Solutions eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist, so kann sie hierfür eine Vergütung insoweit verlangen, als sie den Kunden schriftlich darauf hingewiesen und der Kunde daraufhin den Prüfungsauftrag schriftlich erteilt hat; die Frist, bis zu deren Ablauf dem Kunden das Ergebnis der Prüfung schriftlich mitgeteilt sein muss, ist einvernehmlich festzulegen.
16.5. Beeinflusst die Änderung einer Leistung oder einer Forderung zur Vertragsausführung vertragliche Regelungen, z. B. Preis, Ausführungsfristen, Abnahme, wird GLI Business Solutions die Anpassung des Vertrags nebst Anlagen nach dem jeweils aktuellen Stand binnen einer Frist von 14 Kalendertagen nach Stellung des Änderungsverlangens geltend machen. Tut sie dies nicht, ist sie verpflichtet, die geänderte Leistung im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen auszuführen.
16.6. Verlangt GLI Business Solutions die Anpassung des Vertrags, wird der Kunde binnen zwei Wochen mitteilen, ob er die Vertragsanpassung akzeptiert oder nicht.
16.7. Unabhängig vom vorstehenden Verfahren können Änderungen jederzeit einvernehmlich zwischen den Projektleitern vereinbart werden. Die Vereinbarung über die Änderung soll von den Projektleitern unterschrieben werden. Entsprechend können Änderungen auch im Projektlenkungsausschuss vereinbart werden. Werden in diesen Fällen keine Preisänderungen und keine Änderungen der Vertragsbedingungen vereinbart, müssen die Leistungen im Rahmen der bis dahin vereinbarten Vertragsbedingungen durchgeführt werden.
16.8. Enthalten die aktuellen Leistungsbeschreibungen des Systems Widersprüche, die auch im
Projektlenkungsausschuss nicht ausgeräumt werden können, gilt die nach Ansicht von GLI Business Solutions günstigere Version. Fehlen Leistungsbeschreibungen, gilt das für die Erfüllung der Anforderungen der gemäß den vorstehenden Bestimmungen vereinbarten Leistungen Notwendige als vereinbart.
16.9. Erkennt GLI Business Solutions, dass die Leistungsbeschreibung oder die sonstigen vereinbarten Konzepte oder eine sonstige Forderung des Kunden zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv nicht ausführbar ist, hat sie unabhängig von den vor-stehenden Bestimmungen dies und die ihr erkennbaren Folgen dem Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen und vor der weiteren Realisierung dieses Leistungsanteils die Entscheidung des Kunden abzuwarten. GLI Business Solutions wird den Kunden im Übrigen auf neuere Entwicklungen und sonstige Umstände hinweisen, die eine Änderung der Leistungsbeschreibungen als wirtschaftlich oder technisch sinnvoll erscheinen lassen. - Abnahme
17.1. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb einer Woche nach Anzeige der Fertigstellung durch GLI Business Solutions durchzuführen. Zur Abnahme der Werkleistung ist der Kunde auch dann verpflichtet, wenn unwesentliche, den Gebrauch nicht besonders hindernde Mängel vorhanden sind.
17.2. Art, Umfang und Dauer der Funktionsprüfung werden von den Projektleitern vor Durchführung festgelegt.
17.3. Für den Fall, dass der Kunde aus Gründen, die er zu vertreten hat, die Werkleistung nicht abnimmt und innerhalb von zehn Tagen nach Inanspruchnahme keine wesentlichen Mängel rügt, gilt die Werkleistung als abgenommen.
D. Besondere Bedingungen für die Erbringung sonstiger Leistungen - Installation und Schulung
18.1. Für die Installation der Software verweist GLI Business Solutions auf die in der Anwenderdokumentation mnbeschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden ist. Auf Wunsch des Kunden übernimmt GLI Business Solutions die Installation der Software auf der Basis einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
18.2. Einweisung und Schulung leistet GLI Business Solutions nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.
Stand: Januar 2013